Über die Eimers - Stiftung

Über uns

Gemeinsam für eine bessere Zukunft.

Die Helene und Bernhard Eimers-Stiftung wurde von Dipl.-Ing. Bernhard Eimers am 30. September 2021 als selbständige gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts in Bocholt gegründet. 

Am 18. Oktober 2021 wurde die Stiftung einschließlich der Stiftungssatzung gemäß § 2 Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen von der Bezirksregierung Münster anerkannt. Die Stiftung wird im Stiftungsverzeichnis unter dem Aktenzeichen 21.13 – E26 geführt. 

Das Finanzamt Borken hat die Stiftung mit Bescheid vom 12.1.2022 (St.-Nr. 307/5932/1611) berechtigt, Zuwendungsbestätigung für Spenden für mildtätige, kirchliche und folgende gemeinnützige Zwecke auszustellen: Religion, öffentliche Gesundheitspflege, Erziehung und Bildung, Entwicklungszusammenarbeit und -hilfe.

Stiftungszweck gemäß § 2 der Satzung ist das ausschließliche und unmittelbare Verfolgen gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. 

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Projekte der Oblatenmissionare, Borken, und der Genossenschaft der katholischen missionsärztlichen Schwestern e.V. in Bottrop. Darüber hinaus sind Maßnahmen und Projekte anderer steuerbegünstigter Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der vorgenannten Stiftungszwecke förderbar. 

Nach dem Tod des Stifters ist gemäß Satzung die Stiftung sowohl fördernd als auch operativ tätig, z.B bei sozialen Wohnprojekten.   

Seit Gründung haben wir bereits mehre soziale Projekte gefördert und konkrete finanzielle Hilfe geleistet, um das Leben bedürftiger Menschen zu verbessern.  

Helfen Sie uns mit Ihrer Spende oder mit Zustiftungen!

Unterstützen Sie die Helene und Bernhard Eimers - Stiftung und helfen Sie uns dabei, positiven Wandel in der Gesellschaft zu bewirken. 

Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Die empfangende Stiftung wird die Spende für den Stiftungszweck zeitnah ausgeben.

Daneben können Zustiftungen in den „Vermögensstock“ unserer Stiftung geleistet werden. Zustiftungen erhöhen unser Stiftungs- kapital, sie werden also nicht ausgegeben und bleiben für die Stiftung erhalten. Zustiftungen werden vom Gesetzgeber großzügiger gefördert als Spenden.

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