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Spenden
Sie können unsere Projekte durch Spenden fördern.
Die Stiftung wird gespendete Summen zeitnah für ihre satzungsgemäßen Zwecke verwenden. Für eine Spendenquittung geben Sie bitte auf dem Überweisungsformular im Verwendungszweck ihre Anschrift angeben.
Spenden bis 300 Euro benötigen als Nachweis für das Finanzamt keine Spendenbescheinigung.
Unser Spendenkonto:
Helene und Bernhard Eimers-Stiftung
Volksbank Bocholt
IBAN: DE02 4286 0003 0610 0264 00
BIC: GENODEM1BOH

Zustiftungen
Unterstützen Sie langfristig bedürftige Menschen durch Zustiftungen.
Mit einer Zustiftung von Barmitteln unterstützen Sie unsere sozialen und gemeinnützigen Projekte, ohne eine eigene Stiftung ins Leben rufen zu müssen. Ihr Kapital fließt in das Stiftungskapital und bleibt damit auf Dauer erhalten. Die Erträge hieraus werden nach den Bestimmungen der Satzung regelmäßig ausgeschüttet. Unsere Stiftung wird regelmäßg von der Stiftungsaufsicht NRW überwacht.
Zustiftungen sind ab einer Größenordnung von 1 TEUR möglich - empfehlenswert sind Beträge ab 25 TEUR. Der Gesetzgeber fördert Zustiftungen über den Sonderausgabenabzug.
